DFG Leitlinien zum Umgang mit Forschungsdaten veröffentlicht
Der Senat der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat Ende September “Leitlinien zum Umgang mit Forschungsdaten” (PDF) verabschiedet. Ausgehend von der Prämisse, das es sich bei Forschungsdaten „u.a. [um] Messdaten, Laborwerte, audiovisuelle Informationen, Texte, Surveydaten, Objekte aus Sammlungen oder Proben, die in der wissenschaftlichen Arbeit entstehen, entwickelt oder ausgewertet werden“ handelt, richtet die DFG einen Appell an die wissenschaftlichen Fachgemeinschaften. Sie werden dazu aufgerufen, den fachspezifischen Umgang mit Forschungsdaten kritisch zu diskutieren und Nutzungsregularien zu entwickeln. Ein Schwerpunkt im Rahmen dieser Reflexionen soll auf Möglichkeiten der offenen Bereitstellung von Forschungsdaten gerichtet werden. Die DFG appelliert an die FachwissenschafterInnen, den Einsatz um die Verfügbarmachung von Forschungsdaten durch die Initiierung von kritischen Diskussionen oder die Konzeption technischer Lösungen für den Umgang mit Forschungsdaten in der wissenschaftlichen Qualifikation und Leistungsbemessung zukünftig stärker zu berücksichtigen.
Eine Reihe von Einrichtungen hat der Aufforderung nach offener Bereitstellung von Forschungsdaten bereits durch die Etablierung von Forschungsdaten Policies Rechnung getragen. Unter ihnen befinden sich u.a. die Universität Bielefeld, die Georg-August-Universität Göttingen, die Humboldt-Universität zu Berlin sowie die Universität Heidelberg. Auf www.forschungsdaten.org können weitere Informationen rund um den Umgang mit digitalen Forschungsdaten und Policies nachgelesen werden. Auch im Projekt DARIAH-DE wird diesem Anliegen durch die Bereitstellung eines Repositories für Forschungsdaten und wissenschaftliche Sammlungen sowie der Verzeichnung der zugehörigen Metatden in der Collection Registry Rechnung getragen. Das Team der Göttinger eResearch Alliance bietet zusätzlich am Göttingen Campus eine zentrale Anlaufstelle zu Fragen der digitalen Forschung und zum Umgang mit Forschungsdaten und ihrer Verzeichnung.
Thorsten Trippel
Ein wichtiger Hinweis auf die neuen Richtlinien der DFG.
Datenmanagement und -pläne werden bei der Antragsstellung und Durchführung von Forschungsprojekten immer wichtiger. Um Forschende bei der Archivierung zu unterstützen, finden sich auch unter http://www.re3data.org/ Archiv-Einrichtungen. Für die Geistes- und Sozialwissenschaften findet man mit einer Suche nach CLARIN oder DARIAH einige Zentren, die schon bei der Erstellung von Projektanträgen und bei der Erstellung von Datenamangementplänen beitragen und die die Archivierung über typische Projektlaufzeiten hinaus sicherstellen sollen. CLARIN-D bietet für Forschende in den Geistes- und Sozialwissenschaften seit einiger Zeit eine Möglichkeit Datenmanagementpläne für das eigene Forschungsprojekt mit einem Zentrum zu entwickeln (http://clarin-d.net/de/aufbereiten/datenmanagementplan-entwickeln) um zusammen mit forschungsbegleitenden Infrastrukturen das Grundgerüst eines Datenmanagementplans zu erstellen. Die Zentren tragen das Data Seal of Approval (http://www.datasealofapproval.org) und sind extern als nachhaltige Infrastrukturen zertifiziert worden. Wer mit einem Zentrum zusammen einen Plan erstellt, setzt diese DFG-Richtlinie unmittelbar um.