Stellenausschreibung (SHK) am Institut für Grundlagen des Rechts / Uni Göttingen
Am Institut für Grundlagen des Rechts (Lehrstuhl Prof. Dr. Meinel) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Stelle als studentische Hilfskraft (m/w/d)
mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von bis zu 10 Stunden pro Woche (40 Stunden/Monat) zu besetzen. Die Aufgaben können nach Wunsch vollständig in Telearbeit erledigt werden; eine regelmäßige Anwesenheit in Göttingen ist nicht erforderlich.
Ihr Profil:
- laufendes Hochschulstudium, vorzugsweise in den Digital Humanities, der Informatik, den Sozial- oder Geisteswissenschaften mit Digitalbezug oder einem verwandten Fach
- Gute Kenntnisse in R / RStudio / RMarkdown; Kenntnisse in bookdown
- Bereitschaft, sich in bestehende Arbeitsabläufe zur Erstellung digitaler, webbasierter Lehrmaterialien einzuarbeiten
- Erfahrung mit oder Bereitschaft zur Einarbeitung in ILIAS bzw. digitale Lernplattformen
- sicherer Umgang mit Dateistrukturen, Bilddateien, Ordnerlogik und Formatkonvertierungen
- gutes Verständnis für wissenschaftliche Quellenarbeit und sauberes Dokumentieren von Änderungen
- eigenständige, strukturierte und zugleich eng abstimmungsfähige Arbeitsweise
Wünschenswert:
- Interesse an digitalen Lehrformaten im Bereich der Rechts- und Sozialwissenschaften
Wir bieten:
- ein angenehmes Teamklima
- flexible Arbeitszeiten
Bewerbungen werden bis zum 15.04.2026 in elektronischer Form (bitte als eine PDF-Datei) per E-Mail erbeten an staatsl@gwdg.de.
Wenn Sie Fragen zur Ausschreibung haben, schreiben Sie bitte einfach an die angegebene E-Mail-Adresse. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Die Universität Göttingen strebt in den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Sie versteht sich als familienfreundliche Hochschule und fördert die Vereinbarkeit von Wissenschaft/Beruf und Familie. Der beruflichen Teilhabe von schwerbehinderten Beschäftigten sieht sich die Universität in besondere Weise verpflichtet und begrüßt deshalb Bewerbungen schwerbehinderter Menschen. Bei gleicher Qualifikation erhalten Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung den Vorzug. Eine Behinderung bzw. Gleichstellung ist zur Wahrung der Interessen bereits in die Bewerbung aufzunehmen. Reise- und Bewerbungskosten können nicht übernommen werden. Reichen Sie bitte die Bewerbungsunterlagen nur in Kopie ein. Die Unterlagen werden nach einer Aufbewahrungsfrist von drei Monaten nach Abschluss des Verfahrens gelöscht. Wir weisen darauf hin, dass die Einreichung der Bewerbung eine datenschutzrechtliche Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Bewerberdaten durch uns darstellt. Näheres zur Rechtsgrundlage und Datenverwendung finden Sie unter https://www.uni-goettingen.de/hinweisdsgvo.
Kommentar schreiben